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   OLG Dresden, 28.03.1994 - 2 U 1531/93   

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OLG Dresden, 28.03.1994 - 2 U 1531/93 (https://dejure.org/1994,3755)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28.03.1994 - 2 U 1531/93 (https://dejure.org/1994,3755)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28. März 1994 - 2 U 1531/93 (https://dejure.org/1994,3755)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kapitalrückzahlung; Tilgungsleistung; Zinsleistung; Altkredit; Kreditvertrag; Grundmittel-Kreditvertrag; Vorfinanzierung; Wohnungsbau; Wohnungsbaugenossenschaft; Eigentumsschutz; Enteignung; Haftung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tilgung von Staatsbankkrediten der vormaligen DDR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 1994, 657
  • WM 1994, 734
  • DZWIR 1994, 292
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 26.10.1993 - XI ZR 222/92

    Verpflichtung einer LPG zur Tilgung ihrer Altschulden aus Staatsbankkrediten

    Auszug aus OLG Dresden, 28.03.1994 - 2 U 1531/93
    Nur am Rande sei deshalb bemerkt, daß sämtliche sich mit dem Problem der Altkredite befassenden gerichtlichen Entscheidungen - insbesondere das Urteil des Bundesgerichtshofs zu den Altkrediten der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (ZIP 1993, 1909 ), die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum ZinsanpassungsG (ZOV 1993, 255, 259) und das Urteil des Kammergerichts zu den Altkrediten der volkseigenen Betriebe (DZWir 1994, 23) - eine Wirksamkeit der Kreditverträge zumindest unter den planwirtschaftlichen Bedingungen als selbstverständlich voraussetzen.

    Hiervon geht auch der ganz überwiegende Teil der Literatur mehr oder weniger selbstredend aus (vgl. die umfassenden Literaturhinweise in BGH ZIP 1993, 1909 ; aus neuerer Zeit weiterhin: Bultmann DWIR 1993, 335, 355 ff für LPG -Altkredite; Matthiesen in Anmerkung zu KG DZWir 1994, 23, 29 ff zu Altkrediten für volkseigene Betriebe; Redder/Schröter/Seeger, Altschuldenlösung für die Wohnungswirtschaft in den neuen Bundesländern, 1993, S. 5 ff).

    bb) Diese Überleitung des Darlehensvertrages durch Artikel 232 § 1 EGBGB (vgl. BGH ZIP 1993, 1909, 1910 unter II 2.) begegnet keinen rechtlichen Bedenken.

    Der Senat nimmt insoweit in vollem Umfange auf die Ausführungen des Bundesgerichtshofs zu den an die LPG gewährten Altkredite (BGH ZIP 1993, 1909 ) Bezug, die sinngemäß auch für Kreditgewährungen an die AWG gelten:.

  • KG, 06.07.1993 - 14 U 5789/92

    Fortbestehen von Kreditverbindlichkeiten volkseigener Betriebe zu Zeiten der

    Auszug aus OLG Dresden, 28.03.1994 - 2 U 1531/93
    Nur am Rande sei deshalb bemerkt, daß sämtliche sich mit dem Problem der Altkredite befassenden gerichtlichen Entscheidungen - insbesondere das Urteil des Bundesgerichtshofs zu den Altkrediten der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (ZIP 1993, 1909 ), die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum ZinsanpassungsG (ZOV 1993, 255, 259) und das Urteil des Kammergerichts zu den Altkrediten der volkseigenen Betriebe (DZWir 1994, 23) - eine Wirksamkeit der Kreditverträge zumindest unter den planwirtschaftlichen Bedingungen als selbstverständlich voraussetzen.

    Hiervon geht auch der ganz überwiegende Teil der Literatur mehr oder weniger selbstredend aus (vgl. die umfassenden Literaturhinweise in BGH ZIP 1993, 1909 ; aus neuerer Zeit weiterhin: Bultmann DWIR 1993, 335, 355 ff für LPG -Altkredite; Matthiesen in Anmerkung zu KG DZWir 1994, 23, 29 ff zu Altkrediten für volkseigene Betriebe; Redder/Schröter/Seeger, Altschuldenlösung für die Wohnungswirtschaft in den neuen Bundesländern, 1993, S. 5 ff).

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus OLG Dresden, 28.03.1994 - 2 U 1531/93
    Dahinstehen kann hierbei, ob es i.S.v. Artikel 14 Abs. 3 GG enteignend wirken kann, wenn die Gewährung einer Subvention von der Aufgabe der Verfügungsbefugnis (vgl. BVerfGE 50, 290, 339; BVerfGE 74, 264, 281) durch den Berechtigten abhängig gemacht wird und dessen - formal in freier Dispositionsbefugnis ergehende - Entscheidung bei vernünftigem Vorgehen allein im Sinne einer Inanspruchnahme der Zuwendung ergehen kann (vgl. zur Problematik der Unmittelbarkeit des Eingriffs: Maunz/Dürig/Papier, GG , Artikel 14 Rn. 452 ff; Kimminich, in BK zum GG , Artikel 14 Rn. 368; Friauf, DVBl. 1971, 674, 680 f;., Selbst wenn ein unmittelbarer hoheitlicher Eingriff unterstellt wird, wäre dieser als dem Wohle der Allgemeinheit dienend zulässig. Bei der vom Bundesgesetzgeber angestrebten Privatisierung und breiten Streuung des Wohnungsbestandes in den neuen Bundesländern (vgl. § 1 Satz 2 AltschuldenhilfeG) handelt es sich nämlich um eine auf die Harmonisierung der Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik gerichtete Maßnahme, für welche sich anerkennenswerte wohnungsbau- und eigentumspolitische Gründe finden.
  • BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 1046/85

    Boxberg

    Auszug aus OLG Dresden, 28.03.1994 - 2 U 1531/93
    Dahinstehen kann hierbei, ob es i.S.v. Artikel 14 Abs. 3 GG enteignend wirken kann, wenn die Gewährung einer Subvention von der Aufgabe der Verfügungsbefugnis (vgl. BVerfGE 50, 290, 339; BVerfGE 74, 264, 281) durch den Berechtigten abhängig gemacht wird und dessen - formal in freier Dispositionsbefugnis ergehende - Entscheidung bei vernünftigem Vorgehen allein im Sinne einer Inanspruchnahme der Zuwendung ergehen kann (vgl. zur Problematik der Unmittelbarkeit des Eingriffs: Maunz/Dürig/Papier, GG , Artikel 14 Rn. 452 ff; Kimminich, in BK zum GG , Artikel 14 Rn. 368; Friauf, DVBl. 1971, 674, 680 f;., Selbst wenn ein unmittelbarer hoheitlicher Eingriff unterstellt wird, wäre dieser als dem Wohle der Allgemeinheit dienend zulässig. Bei der vom Bundesgesetzgeber angestrebten Privatisierung und breiten Streuung des Wohnungsbestandes in den neuen Bundesländern (vgl. § 1 Satz 2 AltschuldenhilfeG) handelt es sich nämlich um eine auf die Harmonisierung der Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik gerichtete Maßnahme, für welche sich anerkennenswerte wohnungsbau- und eigentumspolitische Gründe finden.
  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus OLG Dresden, 28.03.1994 - 2 U 1531/93
    Es entspricht nämlich einhelliger verfassungsrechtlicher Auffassung, daß dem Gesetzgeber bei der Gleichbehandlung unterschiedlicher Sachverhalte ein weiter Ermessensspielraum zusteht (vgl. BVerfGE 86, 81, 87; BVerfGE 84, 133, 158).
  • BVerfG, 04.12.1985 - 1 BvL 23/84

    Mieterhöhung - Kappungsgrenze - Eigentumsgarantie - Vergleichsmiete - 30 %ige

    Auszug aus OLG Dresden, 28.03.1994 - 2 U 1531/93
    ob es gegen Artikel 14 GG verstieße, wenn der Gesetzgeber den Rechtsnachfolgern der AWG über einen längeren Zeitraum hinweg betriebswirtschaftlich akzeptable Mietzinserlöse versagen sollte (vgl. BVerfGE 71, 230, 246 ff; BVerfGE 53, 325, 265 ff; zusammenfassend: Sonnenschein, Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Mietrecht, NJW 1993, 161, 164 ff), ohne die hierdurch entstehende ausweglose wirtschaftliche Situation durch andere Maßnahmen zu verbessern.
  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvR 1467/91

    Wiedervereinigung - Mitarbeiter der Akademien

    Auszug aus OLG Dresden, 28.03.1994 - 2 U 1531/93
    Es entspricht nämlich einhelliger verfassungsrechtlicher Auffassung, daß dem Gesetzgeber bei der Gleichbehandlung unterschiedlicher Sachverhalte ein weiter Ermessensspielraum zusteht (vgl. BVerfGE 86, 81, 87; BVerfGE 84, 133, 158).
  • OLG Dresden, 28.07.1993 - 6 U 445/93
    Auszug aus OLG Dresden, 28.03.1994 - 2 U 1531/93
    Rechtslage schuldbefreiend von einem Dritten übernommen waren und der Schuldübernehmer - wie vorliegend - im Zuge der Wiedervereinigung seine Rechtsfähigkeit verliert" ohne einen Rechtsnachfolger zu hinterlassen (vgl. zur Rechtsnachfolge hinsichtlich der Räte der Städte und Kreise: OLG Dresden, Urteil vom 28. Juli 1993 - 6 U 445/93 - OLG Rostock OLG-NL 1994, 8).
  • BGH, 23.03.1983 - VIII ZR 335/81

    Vereinbarung eines Gewährleistungsausschluss - Abtretung eines Teilanspruchs -

    Auszug aus OLG Dresden, 28.03.1994 - 2 U 1531/93
    Auf die im Rechtsstreit kontrovers erörterten Rechtsfragen kommt es für die Entscheidung des Rechtsstreits weitgehend nicht an, weil die Parteien am 11./21.02.1991 in Kenntnis der gesamten Problematik das übergeleitete Darlehensvertragsverhältnis bestätigt haben und der Klägerin hierdurch sämtliche bei Vertragsschluß bekannten oder erkennbaren Einwendungen abgeschnitten sind (vgl. BGH NJW 1983, 1903, 1904 m.w.N.).
  • BGH, 16.01.1973 - VI ZR 197/71

    Vererblichkeit eines Schmerzensgeldanspruchs

    Auszug aus OLG Dresden, 28.03.1994 - 2 U 1531/93
    Dies hindert aber ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis hinsichtlich des Grundes des Anspruchs und einen hieraus folgenden Einwendungsausschluß nicht (vgl. BGH NJW 1973, 620; BGH WM 1974, 836, 837), zumal der Vertragstext und dessen Unterzeichnung belegen, daß die Parteien von der Klärung dieser noch offenen Punkte den Bestand der getroffenen Absprachen nicht abhängig machen wollten.
  • BGH, 25.05.1973 - V ZR 13/71
  • BGH, 30.05.1974 - III ZR 86/73

    Versagung der Berufung auf frühere Umstände bei vertragsmäßig deklaratorischem

  • BGH, 17.11.1969 - VII ZR 83/67
  • BGH, 04.10.1995 - XI ZR 83/94

    Rückzahlung von Staatsbankkrediten durch ehemaligen

    Das Berufungsgericht hat zur Begründung seines Urteils (veröffentlicht WM 1994, 734) ausgeführt:.
  • OLG Dresden, 21.12.1995 - 13 U 1063/95

    Zinsansprüche der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben aus

    aaa) Nach einhelliger Ansicht in der Rechtsprechung (siehe etwa BGH VIZ 1994, 175 ff; BGH DZWir 1994, 65 ff; KG DZWir 1994, 23 ff; OLG Dresden DZWir 1994, 292 ff und OLG-NL 1995, 197 ff; OLG Dresden ZIP 1995, 783 ff) und wohl auch der überwiegenden Ansicht in der Literatur (siehe nur beispielhaft Hommelhoff/Habighorst, ZIP 1992, 665 ff) sind zu Zeiten der DDR nach deren KreditVO, gewährte Kredite mit der Wiedervereinigung nicht gleichsam untergegangen, sondern nach wie vor als bestehend von den Kreditnehmern zu bedienen.

    Der Staatsbank der DDR oblag weiterhin nur noch die Funktion der Zentralbank, die ab 01.07.1990 von deren Rechtsnachfolgerin, der Staatsbank Berlin, wahrgenommen wurde (Gesetz vom 28.06.1990, § 7 Nr. 1 GBl.-DDR 1990 1, 484; Gesetz vom 29.06.1990, § 1 Abs. 5, GBl.-DDR 1990 1, S. 504; insoweit mithin unzutreffend OLG Dresden DZWiR 1994, 292).

  • OLG Dresden, 27.12.1994 - 2 U 1349/94

    Altschuldenregelung bei Abspaltung einer Gesellschaft von einem

    Keiner Entscheidung bedarf hierbei, ob sämtliche Einwendungen des Beklagten nicht bereits durch ein in der Vereinbarung vom 11.06.1991 liegendes deklaratorisches Anerkenntnis ausgeschlossen sind (so Senatsurteil vom 8.03.1994 - 2 U 1531/93 - (nicht rechtskräftig) für eine wortgleiche Vereinbarung).

    Eine nach dem 03.10.1990 erfolgte Beeinträchtigung geschützter Eigentumsrechte ist nicht ersichtlich, da die Gemeinschuldnerin wie jede andere Kapitalgesellschaft die Möglichkeit hatte, sich unbeeinflußt von staatlicher Wirtschaftslenkung unter marktwirtschaftlichen Gegebenheiten zu behaupten (vgl. zu der insoweit anders gelagerten Situation der Wohnungsbaugenossenschaften: Senatsurteil vom 28. März 1994 2 U 1531/94 - ZIP 1994, 657 unter II 2 a bb) (1)) Wenn die Gemeinschuldnerin mit Altkrediten belastet ist, rührt dies allein daher, daß es ihrer Rechtsvorgängerin, bis zum 03.10.1990 nicht gelingen konnte, ein das aufgenommene Fremdkapital deckendes Eigenkapital zu erwirtschaften.

  • OLG Dresden, 08.07.1996 - 2 U 896/96

    Auslegung einer für einen Altkredit getroffenen Kontokorrentabrede in der

    Bestärkt wird der auf auf eine Kontokorrentabrede hindeutende Wortlaut der Vertragsurkunde noch dadurch, daß der streitgegenständliche Kreditvertrag - anders als bei den bislang vom Senat entschiedenen Fallgestaltungen (vgl. etwa Senatsurteil vom 28.03.1994, ZIP 1994, 657 [662]) - bereits unter marktwirtschaftlicher Prägung geschlossen wurde und es deshalb namentlich für die Rechtsvorgängerin der Klägerin sinnvoll war, ihn einem Kontokorrent zu unterstellen.
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